EJB am Werbellinsee

***Schöner Badestrand und Freizeitmöglichkeiten ohne Ende!***

Herzlich willkommen in der EJB am Werbellinsee! Die ausgedehnte Anlage befindet sich in ruhiger Lage inmitten des Biosphärenreservats Schorfheide-Chorin am bekannten und wunderschönen Werbellinsee und im größten zusammenhängenden Waldgebiet der Mark Brandenburg! Und wer neben Natur und herrlicher Landschaft Großstadtluft schnuppern will - die Metropole Berlin ist nur ca. 65 km entfernt.

Bahn, Bus, ÖPNV

Mit der Bahn fahren Sie bis Eberswalde, von dort aus besteht eine Busverbindung, ab Bahnhof Eberswalde bis zur Unterkunft.

Unterbringung

Für die Unterbringung stehen 7 Jugendherbergshäuser, 4 Jugendgästehäuser und 6 Sommerhäuser zur Verfügung. Sie wohnen in den Jugendherbergs- und Sommerhäusern in 4-6-Bettzimmern mit Etagenduschen/-WC oder in den Jugendgästehäusern in 2- und 3-Bettzimmern mit Dusche/WC. Zwei Betreuer pro Klasse wohnen in den Jugendherbergs- und Sommerhäusern in Doppelzimmern mit Dusche/WC, für weitere mitreisende Betreuer erfolgt die Unterbringung in Mehrbettzimmern.

Bitte beachten Sie, dass abhängig von der Aufteilung eine Aufbettung möglich ist.

Ausstattung bzw. Sport- und Freizeitmöglichkeiten im/am Haus (teilweise gegen Gebühr)

     ·   Freizeithaus für Spiel, Spaß und Kreativität mit Internetclub, Billard, Tischtennis, Naturkabinett, Kreativwerkstatt zum Basteln, div. Spielen, Kicker und Kletterwand, Videoraum

     ·   Disco, Kino, Fußballstadion, Fun-Court für fast alle Ballsportarten, Tischtennis, Sporthalle, Kegelbahn, Tauchschule, Beachvolleyball und Bolzplatz

     ·   Kiosk im Haus 4, Imbiss am Strand (15.4.-30.9.)

     ·   hauseigener Badestrand (saisonal Rettungsschwimmer) und Abenteuerspielplatz

     ·   Seecamp mit Kaminraum, Grill- und Lagerfeuerplätzen (1.4.-31.10.)

     ·   Mongolische Königsjurte (15.4.-31.10.)

     ·   Schifffahrten, Boots- und Fahrradverleih, Reit- und Kremsertouristik

Bitte beachten Sie

     ·   Bettwäsche (3-teilig) und Handtücher bitte mitbringen. Gegen eine einmalige Gebühr von € 3,50 (Handtücher) bzw. € 6,- (Bettwäsche) p. P. können diese vor Ort ausgeliehen werden. Bitte rechtzeitig Info an alpetour. Die Bezahlung erfolgt vor Ort.

     ·   Die Außenanlagen stehen ab ca. Anfang April bis ca. Ende Oktober zur Verfügung, diese können jedoch bei schlechtem Wetter nur bedingt genutzt werden.

Unsere besondere Empfehlung

Erlebnispädagogik mit Schattenspringer -

Erarbeiten Sie Teamfähigkeit, Vertrauen und Konfliktlösung und erleben Sie Ihre Klasse einmal anders:

1-tägiges Programm "Abenteuer Erlebnistag" € 30,-

2-tägiges Programm "Wir sind ein Team" € 55,-

3-tägiges Programm "Teamtraining auf dem Wasser" € 77,-

(Preise gelten p. P. bei jeweils mind. 20 Personen)

(Stand August 2020, Änderungen gemäß Punkt 3 unserer AGB vorbehalten)

Liebe Gäste, bitte beachten Sie folgende Punkte für ein freundliches "Miteinander" und einen gelungenen Aufenthalt. Die Hausordnung ist Vertragsbestandteil. Wir weisen darauf hin, dass die Gruppenleiter während des Aufenthaltes für die Einhaltung der Hausordnung durch ihre Teilnehmer verantwortlich sind.

Die Hausordnung regelt wichtige Verhaltensweisen (Verbote und Pflichten) im Interesse Ihrer Sicherheit und der Ihnen anvertrauten Personen. Wir bitten Sie zu einer Atmosphäre der gegenseitigen Rücksichtnahme und Höflichkeit beizutragen, Personen- und Sachschäden verhüten zu helfen und die Umwelt zu schonen.

1. Sie befinden sich auf Privatgelände in einer denkmalgeschützten Anlage. Die Gebäude dürfen nicht beschädigt, die Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze, Verkehrswege sowie das Freibad nicht verunreinigt werden. Ebenso ist es nicht gestattet, Wände und Decken in den Häusern sowie Fassaden zu bekleben oder zu bemalen. Gleiches gilt für Verkehrsschilder und Wegweiser.

2. In der Einrichtung gilt die Straßenverkehrsordnung. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h. Fahrzeuge sind nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen.

3. Grünanlagen und Anpflanzungen sind nicht zu zertreten. Die Rasenflächen können als Liegewiese genutzt werden.

4. In der gesamten Einrichtung sind Hunde an der Leine zu führen. Auf den Spiel- und Sportplätzen, im Freibad und in den gastronomischen Einrichtungen ist es nicht gestattet, Hunde mitzubringen. Das Mitbringen von Hunden und anderen Haustieren in die Zimmer ist nicht gestattet. Eine Ausnahme besteht für Begleit- bzw. Therapiehunde nach vorheriger Anmeldung.

5. Unter Beachtung des Waldgesetzes des Landes Brandenburg erfolgt das Betreten des Waldes auf eigene Gefahr. Insbesondere ist es ausdrücklich verboten, die Steilhänge am Ufer des Werbellinsee zu betreten.

Sollten Sie tote Tiere finden, dann bitte nicht berühren und sofort die Rezeption verständigen.

6. In der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr ist ruhestörender Lärm untersagt (Nachtruhe).

7. In den Zimmern, Fluren und Treppenhäusern ist das Toben und Spielen (z.B. mit Bällen) verboten.

8. Es ist nicht gestattet, durch Fenster oder über Balkone ein- oder auszusteigen, auf Fensterbänken, Treppengeländern, Zäunen und Stützmauern u.ä. zu sitzen oder zu klettern (Absturzgefahr).

9. Kinder- und Jugendgruppen sind durch ihre Betreuer bzw. Sorgeberechtigten auf die ordentliche Nutzung aller Treppen, insbesondere der Freitreppe vom Haus 0 zum See, hinzuweisen (nicht rennen, nicht durch das Geländer kriechen bzw. auf dem Geländer rutschen). Bei Eis und Schnee ist die Nutzung der Freitreppe vom Haus 0 zum See untersagt.

10. Bei Eis und Schnee ist die Nutzung der Spielplätze sowie das Betreten der Steganlagen nicht gestattet. Auf Grund des eingeschränkten Winterdienstes in der Anlage sind nur beräumte und abgestumpfte Verkehrswege zu benutzen.

11. Das Betreten von Eisflächen auf dem Werbellinsee ist verboten.

12. Die Zimmertür und die Haustür sind beim Verlassen abzuschließen, die Fenster sind zu schließen. Die Haustür ist während der Nachtruhe abzuschließen und der Schlüssel ist abzuziehen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit halten Sie bitte auch die Haustür tagsüber verschlossen. Erkundigen Sie sich nach einer sicheren Aufbewahrung von Wertgegenständen in unserer Rezeption. Die EJB übernimmt keine Haftung für gestohlene bzw. beschädigte Gegenstände.

13. Bei Unwetter sind Türen und Fenster geschlossen zu halten. Ebenso ist bei Gewittern der Aufenthalt im Freien, insbesondere im See und im Wald, untersagt.

14. Mit Elektroenergie, Heizung, Wasser und Hygieneartikeln bitten wir im Interesse des Umweltschutzes sparsam umzugehen. Das Licht ist beim Verlassen der Räume abzuschalten. Die Ventile an den Heizungen sind auf die Einstellung zwischen "2" und "3" zu bringen, dadurch regelt sich die Raumtemperatur auf 21 °C ein. Die Fenster sind bei kalter Witterung nur zum Lüften zu öffnen.

15. Gästen ist zur Durchführung eigener Veranstaltungen und dgl. nur die Nutzung geprüfter elektrischer Geräte, Kabel usw. gestattet. Kabel sind entsprechend den geltenden Vorschriften zu verlegen und zu nutzen, gleiches gilt für Elektrogeräte.

16. Aus hygienischen Gründen sind die Betten nur mit aufgezogener Bettwäsche zu benutzen.

17. Es ist nicht gestattet, das Mobiliar in den Häusern umzustellen bzw. aus den Häusern oder den Zimmern zu entfernen. Gleiches gilt auch für Bänke und Tische im Außenbereich.

18. Das Mitnehmen von Lebensmitteln, Geschirr und Besteck aus den Speisesälen auf die Zimmer ist nicht gestattet.

19. Um Erkrankungen und Ungezieferbefall vorzubeugen, dürfen in den Zimmern keine leicht verderblichen Lebensmittel gelagert werden. Bei Abreise sind Kühlschränke und Papierkörbe zu entleeren, nicht verbrauchte Lebensmittel zu entsorgen.

20. Schäden, Ungezieferbefall, Unfälle, Massenerkrankungen und ansteckende Krankheiten sind sofort der Rezeption zu melden.

21. In den Zimmern ist das Tragen von Straßenschuhen nicht gestattet.

22. Das Einrichten zusätzlicher Schlafplätze in den Zimmern durch Luftmatratzen, Schlafsäcken u.ä. ist verboten. Aufbettungen erfolgen nur durch die Hausmeister der EJB an zulässigen Orten.

23. Das Mitbringen von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen sowie das Mitführen von Drogen, deren Handel und Konsum, sind strengstens verboten.

24. Das Mitbringen bzw. Konsumieren von Alkohol sowie das Rauchen ist Kindern und Jugendlichen entsprechend des Jugendschutzgesetzes untersagt.

25. Das Mitbringen und Veröffentlichen von verfassungswidrigen Zeichen, Gegenständen (auch Musik und Schriften) sowie das Tragen derartiger Kleidung ist verboten.

26. Das Rauchen und der Umgang mit offenen Feuer (z.B. Kerzen) sind in allen unseren Gebäuden und Zimmern untersagt. Rauchen im Freien ist nur auf den ausgewiesenen Raucherplätzen gestattet.

27. Das Grillen bzw. Entfachen von Lagerfeuern ist nur auf den ausgewiesenen Plätzen unter Einhaltung der Waldbrandgefahrenstufen (siehe Aushang an der Rezeption) und der an Grill- und Lagerfeuerplätzen aushängenden Verhaltensregeln gestattet. Die Plätze sind in der Rezeption zu bestellen.

28. Löscheinrichtungen sind nicht zu beschädigen bzw. zu entfernen, Fluchtwege und ausgewiesene Sammelplätze sind freizuhalten.

29. Bei der Nutzung der Spiel- und Sportanlagen sowie des Freibades sind die ausgehängten Nutzungsordnungen einzuhalten. Gruppen haben sich durch die verantwortlichen Personen vor Aufnahme des Badebetriebes beim Rettungspersonal im Freibad, zum Zweck einer aktenkundigen Belehrung über die Haus- und Badeordnung des Freibades, anzumelden. Die Aufsichtspflicht im Freibad unterliegt jederzeit den verantwortlichen Betreuern /innen der Gruppen.

30. Das Betreten von leerstehenden Gebäuden bzw. das Betreten von Baustellen auf dem Gelände ist strengstens untersagt.

31. Betreuer/innen bzw. Lehrer/innen der Schulklassen bzw. die Leiter/innen von Gruppenfahrten sind verpflichtet, alle Mitglieder der Gruppe über die Hausordnung sowie über die Verhaltensregeln in Gefahren-situationen nachweislich zu belehren. Dazu gehören insbesondere auch die Verhaltsweisen bei Bränden (siehe aushängende Flucht und Rettungspläne sowie die Brandschutzordnung).

32. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass den Betreuer/innen bzw. Lehrer/innen die Fürsorge- und Aufsichtspflicht der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen während des gesamten Aufenthaltes in unserer Einrichtung obliegt.

33. Bei Anreise bestätigt der Gast auf dem Begleitzettel, dass er diese Hausordnung zur Kenntnis genommen und verstanden hat.

Die Mitarbeiter/innen der EJB Werbellinsee GmbH sind befugt, die Einhaltung der Hausordnung zu kontrollieren und durchzusetzen (Hausrecht).

Die Geschäftsleitung behält sich vor, Gäste oder Gästegruppen, die gegen die Hausordnung verstoßen, vom weiteren Aufenthalt in der EJB am Werbellinsee ohne Kostenersatz auszuschließen.

Bei Unstimmigkeiten oder Rückfragen während Ihres Aufenthaltes wenden Sie sich bitte an alpetour:

Montag bis Freitag von 8.00 -18.00 UhrTel. Nr. +49 8151 775-155

24-Stunden-NotrufnummerTel. Nr. +49 1713644008

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!

Ihr alpetour-Team

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Bewertung

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